AGB Roman Horschig Stand 08.04.2020

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Buchungen von Roman Horschig, Karwendelstraße 30, 81369 München zugrunde. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Bedingungen erkennt Roman Horschig nicht an.

II. Vertragsgegenstand und Leistungen

1. Vertragsgegenstand ist die Buchung von Roman Horschig als Kommentator/Moderator/Stadionsprecher für eine Veranstaltung.

2. Leistungen als Kommentator:

Roman Horschig sieht seine Hauptaufgabe darin Veranstaltungen als Kommentator professionell zu begleiten. Dies umfasst eine professionelle Vorbereitung und einen unterhaltsamen Live-Kommentar vor Ort.

3. Leistungen als Moderator:

Roman Horschig sieht seine Hauptaufgabe darin, Veranstaltungen unterhaltsam und reibungslos ablaufen zu lassen. Dies umfasst eine professionelle Vorbereitung, sowie die Live-Moderation vor Ort. Weitere Leistungsdetails sind im jeweiligen Angebot abgestimmt.

4. Leistungen als Stadionsprecher:

Roman Horschig sieht seine Hauptaufgabe darin, Veranstaltungen professionell zu begleiten und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Dies umfasst alle Ansagen während Ihrer Veranstaltung. Dies umfasst eine professionelle Vorbereitung, sowie die Live-Moderation vor Ort. Weitere Leistungsdetails sind im jeweiligen Angebot abgestimmt. Dies gilt auch für Buchungen als Ringsprecher oder Hallensprecher.

5. Leistungen als Sprecher:

Des Weiteren ist Roman Horschig für Aufnahmen als Sprecher, speziell Highlight-Vertonungen oder News-Beiträge im Sport zu buchen.

6. Bei der Buchungsanfrage sind vom Kunden der Zweck und Inhalt der Veranstaltung, die Art der Moderation, Sprache/n, der Auftrittsort und die Proben-/Auftrittszeit etc. verbindlich anzugeben.

7. Meine Angebote werden speziell für Ihre Organisation konzipiert, vorbereitet und durchgeführt. Schriftlich verfasste Angebote behalten für einen Monat ab Verfassungsdatum ihre Gültigkeit, wenn nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden.

III. Vertragsschluss

1. Verträge zwischen Kunde und Roman Horschig kommen mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Bestellung des Kunden auf der Grundlage eines vorher von Roman Horschig übermittelten Angebots, in Ermangelung eines solchen durch die Bestätigung des Termins, zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder digital per E-Mail oder Textnachricht eingehen.

2. Der Vertrag wird in einer Buchungsbestätigung in Textform fixiert, in der Regel auf dem gleichen Weg wie die Annahme des Angebotes bei Roman Horschig eingegangen ist.

 3. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist die Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (alle Vertragsparteien, Auftrittsort, Auftrittszeit, Honorar – vgl. II  2.) ausreichend. Einzelheiten der Vertragsdurchführung sowie die Konkretisierung einzelner Nebenleistungspflichten werden, sofern sie nicht bereits in den AGB geregelt wurden, in der Buchungsbestätigung festgelegt.

IV. Leistungspflichten Roman Horschig

1. Roman Horschig wird sich rechtzeitig und ausreichend vorbereiten. Bei einem Briefing/Skript von Kundenseite, wird er sich speziell nach diesen Vorgaben vorbereiten.

2. Der Auftraggeber kann jederzeit Wünsche und Vorstellungen zur Textgestaltung/Inhalt äußern, die dann, solange diese ethisch und rechtlich einwandfrei sind, gerne vom Roman Horschig übernommen und in seine Arbeit eingebaut werden.

3. Roman Horschig ist in der Darbietung seiner Leistung frei und unterliegt keinerlei Weisungen des Kunden. Inhaltliche Dinge, No-Gos und spezielle Wünsche des Kunden werden vorher besprochen. Der Stil von Roman Horschig ist dem Kunden, durch ihm zur Verfügung gestelltes Material bekannt.

 4. Roman Horschig haftet nicht für die Erreichung des vom Kunden mit der Veranstaltung verfolgten Ziels, insbesondere wird kein positives Stimmungsergebnis beim Zielpublikum geschuldet.

V. Leistungspflichten Kunde

1. Der Kunde hat die Veranstaltung technisch und organisatorisch so vorzubereiten und durchzuführen, dass ein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist. Einzelheiten werden in der Buchungsbestätigung festgelegt.

2. Der Kunde hat für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Der Kunde ist für die Einholung aller für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen verantwortlich und hat deren Kosten zu tragen.

VI. Exklusivität/Weiterübertragungsverbot

1.Der Kunde ist nicht berechtigt, die auf den Kunden übertragenen Rechte auf Dritte weiter zu übertragen und/oder Dritten die Ausübung dieser Rechte zu gestatten.

VII. Bewerbung der Veranstaltung

1.Jede Ankündigung der Veranstaltung, die unter Nennung und/oder Abbildung von Roman Horschig erfolgen soll, bedarf der vorherigen Zustimmung von ihm. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.  Zu diesem Zweck sind Roman Horschig Umfang, Medium, Verbreitung und Zeitraum der Bewerbung zu nennen.

VIII. Organisation/Unterkunft

1. Die Hotelbuchung erfolgt durch den Kunden. Der Kunde gibt die Hotelanschrift rechtzeitig bekannt. 

2. Die Reisebuchung erfolgt durch Roman Horschig in Abstimmung mit dem Kunden.

IX. Honorar

1. Grundsätzlich werden Tagessätze als Honorar vereinbart. Das Honorar versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Honorar-/Reisekostenpauschale. Diese wird in der Buchungsbestätigung festgehalten.

2. Für Probentage, die Vorbereitung einer Veranstaltung durch ein persönliches Briefing sowie die Erstellung des Moderationsleitfadens wird jeweils ein Honorar in Höhe von 60 % der Tagesgage vereinbart. Das gilt auch für Einsätze, die 8 Stunden deutlich überschreiten.

3. Für Reisetage zu entfernt liegenden Veranstaltungsorten (Anfahrt und Rückfahrt vom/zum Wohn-/Aufenthaltsort des Moderators über 800 km) und ins Ausland werden jeweils zusätzlich 50% der Tagesgage als Abwesenheitspauschale vereinbart.

 4. Für den Fall, dass der Kunde eine Veranstaltung absagt oder den Vertrag kündigt, zahlt er dem Moderator ein Ausfallhonorar, begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. 

Die Höhe des Ausfallhonorars bemisst sich wie folgt:

• ab Buchungsbestätigung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Honorars;

• vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Honorars;

• zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sowie im Laufe des Engagements 100% des Honorars.

Weitergehende Ansprüche des Moderators, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

X. Reisekosten/Spesen

1. Die Reisekosten für den Transfer zur Veranstaltung, zur Probe und zum persönlichen Briefing sowie die Spesen trägt der Kunde. Einzelheiten zu den Qualitätsanforderungen an die Reisemittel und die Unterkunft werden in der Buchungsbestätigung festgelegt. Im Zweifel gelten die von der IHK München empfohlenen Sätze und Anforderungen.

XI. Rechnungsstellung und Fälligkeit

1. Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen anzuweisen.  Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am ersten des nächsten Monats. 

XII. Haftung und Schadensersatz

1. Roman Horschig haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Moderator auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

2. Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von Roman Horschig ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die  auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Roman Horschig beruhen,  und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer  leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Roman Horschig beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XIII. Ausschluss der Leistungspflicht

1. Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, welche Roman Horschig nicht zu vertreten hat, wird er von seiner Leistungspflicht befreit. 

2. Eine Abweichung des Kunden vom genannten Veranstaltungszweck (Rahmen, Anlass) befreit Roman Horschig von seiner Leistungspflicht. Das gilt insbesondere bei politisch oder religiös geprägten Veranstaltungen. 

3. Ist Roman Horschig aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Krieg / Terror) gehindert, seine Leistung rechtzeitig / überhaupt zu erbringen, wird er von seiner Leistungspflicht befreit.

4. Die Vergütungspflicht des Kunden richtet sich in diesen Fällen nach § 326 BGB. Die Regelung für das Ausfallhonorar in Ziffer XI. 5. dieser AGB gilt entsprechend für die Bemessung der Vergütungshöhe. Schadensersatzansprüche von Roman Horschig bleiben hiervon unberührt.

XIV. Krankheitsklausel

Im Krankheitsfall wird Roman Horschig den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und auf Anforderung die Beeinträchtigung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweisen. In diesem Fall ist Roman Horschig berechtigt den Vertrag zu lösen. Er bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen. Die notwendigen Reise- kosten gehen zu Lasten des Kunden, Roman Horschig übernimmt eventuell höhere Gagenaufwendungen. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Honorarzahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auf bereits erbrachte Leistungen wird ein anteiliges Honorar gezahlt.

XV. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde kann gegen Forderungen von Roman Horschig nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. 

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.

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